Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2026-09, nur für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Denkmal-AfA Studio“ (nachfolgend „Software“) zwischen Nico Rohmfeld, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Denkmal-AfA Studio“, Martin-Stähle-Straße 23, 74889 Sinsheim (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Nutzer“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Nutzer bestätigt bei der Registrierung, als Unternehmer zu handeln.
- Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Die Software ist ein Werkzeug zur Erfassung von Sanierungsmaßnahmen, zur Verteilung von Kosten nach Miteigentumsanteilen, zur Dokumentation von Rechnungen und Fotos sowie zur Erstellung unverbindlicher Modellrechnungen zu steuerlichen Abschreibungen bei Baudenkmalen.
- Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Software trifft keine Entscheidung darüber, ob eine Maßnahme steuerlich begünstigt ist; diese Einordnung nimmt allein der Nutzer vor.
- Die Ergebnisse beruhen ausschließlich auf den Eingaben des Nutzers und auf vereinfachenden Annahmen, die in der Software und auf jedem Ergebnis benannt sind. Ob und in welcher Höhe Abschreibungen gewährt werden, entscheiden allein die zuständige Denkmalbehörde durch ihre Bescheinigung und das Finanzamt im Veranlagungsverfahren.
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs.
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, insbesondere an geänderte Gesetze und Steuertarife anpassen, soweit der vertragliche Zweck erhalten bleibt.
§ 3 Registrierung, Zugänge
- Der Nutzer legt ein Konto für sein Unternehmen an und verwaltet die Zugänge seiner Mitarbeiter mit Rollen (Inhaber, Administrator, Bearbeiter, Nur lesen). Weitere Zugänge zum Bearbeiten sind im Pro-Abo enthalten; mit einer Projektlizenz und in der Testphase bearbeitet nur der Inhaber. Zugangsdaten sind geheim zu halten.
- Der Nutzer haftet für Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
§ 4 Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer prüft alle Eingaben, insbesondere Kosten, Einstufung als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand, Zuordnungen, Kaufpreisaufteilung und Steuerangaben, sowie die Ergebnisse vor jeder Verwendung auf Richtigkeit und Plausibilität.
- Der Nutzer gibt Ergebnisse der Software an Dritte, insbesondere an Kaufinteressenten, nur vollständig und mit den von der Software eingefügten Hinweisen weiter. Er entfernt oder verändert diese Hinweise nicht.
- Der Nutzer weist seine Kunden darauf hin, dass die Modellrechnung keine Steuerberatung ersetzt, und empfiehlt die Prüfung durch einen Steuerberater.
- Der Nutzer stellt sicher, dass er durch die Weitergabe von Ergebnissen keine unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen erbringt und alle für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften einhält, insbesondere § 34c GewO, das Wettbewerbsrecht und das Datenschutzrecht.
- Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hochgeladenen Inhalte verantwortlich, insbesondere für Fotos, Rechnungen und personenbezogene Daten Dritter.
- Der Nutzer sichert seine Daten regelmäßig über die Exportfunktionen.
§ 5 Vergütung, Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gültigen Preisverzeichnis (Projektlizenz oder Abonnement). Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen.
- Die Zahlung erfolgt im Voraus über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang nach Mahnung sperren; die Daten bleiben erhalten.
- Das Pro-Abonnement umfasst bis zu drei Nutzer.
§ 6 Gewährleistung
- Der Anbieter beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist nach Meldung. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn ein Ergebnis auf Eingaben des Nutzers oder auf den benannten vereinfachenden Annahmen beruht.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Nutzer in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch 5.000 Euro.
- Vertragstypisch und vorhersehbar sind insbesondere nicht: Steuernachzahlungen, versagte oder gekürzte Abschreibungen, entgangene Steuervorteile, Ansprüche von Kunden des Nutzers aus Kauf-, Makler- oder Beratungsverträgen sowie entgangener Gewinn, soweit diese auf Eingaben oder Einordnungen des Nutzers, auf der Weitergabe ohne die Pflichthinweise oder auf den benannten Vereinfachungen beruhen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 8 Freistellung
- Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Kunden und Kaufinteressenten des Nutzers, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass der Nutzer
- unrichtige oder unvollständige Eingaben gemacht oder Ergebnisse nicht geprüft hat,
- Ergebnisse ohne die Pflichthinweise oder verändert weitergegeben hat,
- Ergebnisse als verbindliche Zusage, Garantie oder Steuerberatung dargestellt hat oder
- gegen seine Pflichten aus § 4 verstoßen hat.
- Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter die Ansprüche nach § 7 selbst zu vertreten hat.
- Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab.
§ 9 Daten, Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Die Daten werden auf Servern in der Europäischen Union gespeichert.
- Nach Vertragsende kann der Nutzer seine Daten 30 Tage lang exportieren; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
- Projektlizenzen gelten für ein Projekt bis zu dessen Abschluss, höchstens 48 Monate ab Kauf. Abonnements laufen monatlich und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt werden; die Kündigung ist jederzeit im Kundenportal möglich.
- Die kostenlose Testphase dauert 7 Tage und umfasst ein Projekt. Kundenblätter tragen in der Testphase ein Wasserzeichen. Sie endet automatisch und geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Nach Ablauf aller Lizenzen bleiben die Projekte lesbar und exportierbar, können aber nicht mehr bearbeitet werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Der Inhaber kann das Konto seiner Firma jederzeit unter „Konto“ mit allen Daten löschen.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt; die weitere Nutzung setzt die aktive Zustimmung zur neuen Fassung voraus.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters (74889 Sinsheim), soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.